Hochschulwahlen im WiSe 2017/ 18

Es sind Hochschulwahlen an der TU Braunschweig für das Sommersemester 2018! Von Montag, den 15.01 bis Donnerstag, den 18.01 könnt ihr in der Mensa 1, Mensa 2 und im Foyer des Audimax Eure Stimme für eure Studierendenvertretung abgegeben!
Mehr Infos findet Ihr hier: https://studiwahlen.tu-braunschweig.de

Dieses Semester haben wir sowohl Studierende für den Fachgruppenrat Architektur aufgestellt, als auch eine Studentin für den Fakultätsrat der Fakultät 3! Damit wir dort hineingewählt werden brauchen wir Eure Stimmen!
Die Wahlen für den Fakultätsrat finden nur am 16.01 und 17.01 an den genannten Wahllokalen statt!

Wozu haben wir Hochschulwahlen?

In jedem Semester findet eine allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahl statt. Im Prinzip ist jeder immatrikulierte Studierende wahlberechtigt und auch wählbar. Um zu kandidieren, können sich Interessierte innerhalb bestimmter Fristen als KandidatIn für den Fachgruppenrat, Fachschaftsrat und zum Beispiel den Fakultätsrat aufstellen lassen. Die gewählte Mitglieder des Fachgruppenrat sind dann berechtigt als studentische Vertretung in den unterschiedlichsten  Gremien mitzuwirken.

Warum wollen wir in den Fakultätsrat?

Nachdem wir uns lange Jahre in der Hochschulpolitik der TU Braunschweig zurückgehalten haben, meist aus Personalmangel, möchten wir nun neue Wege beschreiten und uns mehr an der Tu Braunschweig engagieren und damit auch mehr für Euch einsetzen!
Eine bisherige Vertretung der Studierenden aus dem Fachbereich Architektur findet momentan nur durch die Fachgruppe Bauingenieurwesen statt.

Gerade bei Themen wie Zeichensälen, neue (Gast-)Professoren und dem allgemeinen Architekturleben an der Uni möchte wir mehr unsere Stimmen mit einbringen!

Wir bewerben uns mit Unterstützung der Bunten Liste der TU Braunschweig für 1 Jahr.

Damit wir die Chance auf einen Platz haben, brauchen wir Eure Stimmen!

Geht wählen! Wir zählen auf Euch!

Was ist der Fachgruppenrat Architektur?

Bei dem Fachgruppenrat handelt es sich um die gewählte studentische Interessenvertretung Eures Fachbereiches. Zu ihr gehören sowohl gewählte Mitglieder als auch freiwillige Studierende. In erster Linie besteht die Aufgabe des Fachgruppenrats darin, für Eure Rechte einzutreten. Um sich für Eure Interessen einzusetzen, Forderungen und Kritik zu äußern, sind die Mitglieder des Fachsgruppenrates in den verschiedenen Gremien der Universität vertreten. Darüber hinaus stehen sie als Ansprechpartner zu vielen Fragen und Problemen rund ums Studium zur Verfügung.

Was ist der Fakultätsrat?

„Der Fakultätsrat setzt sich aus gewählten Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrer (in vielen Bundesländern mit einer Stimme Mehrheit), Vertretern der Studierenden, des akademischen Mittelbaus sowie der technischen Angestellten zusammen.

Der Fakultätsrat wählt den Dekan und gegebenenfalls weitere Mitglieder des Kollegialorgans Dekanat (Prodekan, Vizedekan, Studiendekan o. ä.).

Aufgabe des Fakultätsrates ist – je nach Hochschulgesetz des Landes und Grundordnung einer Hochschule – die Entscheidung oder Beratung über die Verwendung von Ressourcen der Fakultät (Geld- und Sachmittel, Personal, Räume etc.) und über grundsätzliche Fragen der Forschung und Lehre der Fakultät. Dazu gehört u. a. auch die Einrichtung oder Einstellung und Schließung von Studiengängen sowie Studien- und Prüfungsordnungen. Außerdem kann der Fakultätsrat an der Erteilung akademischer Gradeund Titel (Doktor, Doctor habilitatus, Privatdozent, Ehrendoktor) beteiligt sein.

Die Sitzungen des Fakultätsrates leitet in der Regel der Dekan. Er wird aus der Reihe der Professoren auf Zeit (z. B. für zwei bis vier Jahre) vom Fakultätsrat gewählt oder – etwa im Falle eines hauptamtlichen Dekans – auch extern (auf Dauer) berufen.“ (Wikipedia)

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