Eigenständige Entwurfsexkursionen

Aufgrund der momentanen Situation um Corona und den damit einhergehenden Reisebeschränkungen, bieten nur einige Institute Exkursionen innerhalb von Entwürfen und Seminaren, zur Besichtigung von z.B. Entwurfsgrundstücken, an. Dabei gibt es ein zwei Sachen zu beachten.

Institute können den Besuch der Entwurfsgrundstücke, so lange sie es nicht als Exkursion anbieten, nicht einfordern. Jede Besichtigung eines Grundstückes, außerhalb einer Exkursion, ist eine private Reise, die weder von der Uni bezahlt wird, noch über die Uni versichert ist!

Eine Exkursion ist hierbei eine Reise, welche u.a. von Mitarbeitenden der Institute begleitet wird. Diese Reisen sind über die Universität versichert und werden durch beantrage SQ-Mittel finanziert. Im Rahmen einer Exkursion können Auslagen im Department erstattet werden, wenn eine Bestätigung der Institute vorliegt, dass es sich um eine Exkursion handelt. Für Exkursionen gelten momentan folgende Regelungen:

  • Exkursionen, die in einer Gruppe über 15 Personen erfolgen, müssen immer durch den Krisenstab genehmigt werden.
  • Kleinere Exkursionen können im Rahmen der allgemeinen Vorgaben von Exkursionen durch die Institutsleitungen genehmigt werden.
  • Momentan werden nur lokale und regionale Exkursionen unter Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen genehmigt.
  • Auch bei genehmigten Exkursionen müssen die Teilnehmer*innen getrennt anreisen, eine gesammelte Anreise ist nicht zulässig.

(vlg. https://www.tu-braunschweig.de/hinweise-zum-coronavirus/studierende-und-lehrende)

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