Modellbauregeln bis zum 31.03.2021!
Wir haben mit MitarbeiterInnen und ProfessorInnen über das Thema Modellbau im Lockdown gesprochen und folgende Regeln festschreiben können, die zunächst bis zum 31.03.2021 gelten:
Aufgrund der angespannten Lage durch die aktuellen Corona-Maßnahmen – Stichwort Schließung der Baumärkte, Modellbaugeschäfte und Copy-Shops, Lieferschwierigkeiten, Einschränkungen in der Mobilität und der dazu gekommenen Verschärfung durch die Umstellung auf die Lehrampel Rot an der TU Braunschweig hat die Studienkommission folgende Regeln beschlossen, auf die sich die Studierenden gegenüber den Instituten berufen können:
- Im Master wird der Modellbau für alle Entwürfe (außer Master-Thesis) freigestellt. Entscheidet sich der oder die Studierende gegen den Bau eines Modells, kann in Absprache mit dem Institut dieser Wegfall durch eine Zeichnungsleistung substituiert werden (weitere Perspektiven, Schnitt-Isometrien).
- Im Bachelor wird der Modellbau, wenn möglich, freigestellt. Wenn ein Institut ein Modell als notwendig erachtet, soll ein Modell in Qualität eines Arbeitsmodells realisiert werden.
- Es soll darauf geachtet werden, dass die Modelle im Maßstab angemessen unter den jetzigen Gegebenheiten erstellt werden.
- Gebaute Modelle und gedruckte Pläne können sowohl persönlich in den Instituten abgegeben werden, als auch postalisch eingesandt werden. Pläne können gefaltet eingereicht werden. Der Poststempel muss das Datum des Abgabetages zeigen. Wem unter den aktuellen Umständen das Abgeben oder Einsenden des Modells nicht möglich ist, der muss Kontakt mit den Lehrenden aufnehmen und das Institut muss diesem eine alternative Lösung anbieten.
- Die Institute müssen momentan bereit sein, in Format, Materialität, Größe und Detaillierung Abstriche hinzunehmen. Dies soll sich nicht auf die Bewertung auswirken. Es geht um die Visualisierung der Ideen, die man anhand des Modells ablesen soll, nicht um das Erstellen eines perfekten Hochglanzmodells.
Die Regelungen gelten zunächst für zwei Monate, mit Option auf Verlängerung und sind an die aktuellen besonderen Bedingungen an der TU Braunschweig und in Niedersachsen im zweiten Lockdown gebunden.
Falls Institute sich nicht an diese Regeln halten oder ihr andere Fragen oder Probleme bezüglich des Modellbaus habt, könnt ihr gerne auf uns zukommen!
Euer FGR Architektur
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