Der Fakultätsrat

Der Fakultätsrat setzt sich aus gewählten Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrer (in vielen Bundesländern mit einer Stimme Mehrheit), Vertretern der Studierenden, des akademischen Mittelbaus sowie der technischen Angestellten zusammen.

Der Fakultätsrat wählt den Dekan und gegebenenfalls weitere Mitglieder des Kollegialorgans Dekanat (Prodekan, Vizedekan, Studiendekan o. ä.).

Aufgabe des Fakultätsrates ist – je nach Hochschulgesetz des Landes und Grundordnung einer Hochschule – die Entscheidung oder Beratung über die Verwendung von Ressourcen der Fakultät (Geld- und Sachmittel, Personal, Räume etc.) und über grundsätzliche Fragen der Forschung und Lehre der Fakultät. Dazu gehört unter anderem auch die Einrichtung oder Einstellung und Schließung von Studiengängen sowie Studien- und Prüfungsordnungen. Außerdem kann der Fakultätsrat an der Erteilung akademischer Grade und Titel beteiligt sein.


Die Studienkommission

(StuKo)

Die Studienkommission muss mindestens zur Hälfte aus Studierenden bestehen und hat empfehlenden Charakter. Aufgabenbereiche der Studienkommission ist die Beratung bei der Organisation des Lehr- und Studienbetriebes, die Überarbeitung der Studien- und Prüfungsordnungen und die regelmäßige Befragung der Studierenden zur Qualität der Lehre. Diese sogenannten Evaluationsbögen werden gemeinsam mit dem Fachgruppenrat ausgewertet.


Prüfungskommission (PA)

Der Prüfungsausschuss ist das Gremium welches sich mit allen Prüfungs- und Anrechnungsfragen befasst. Er erstellt die Prüfungsordnung in der zu erbringende Leistungen und deren Art festgesetzt sind. Gibt es Probleme mit Prüfungen ist es möglich Hilfe beim Ausschuss zu suchen. Hier könnt ihr beispielsweise beantragen eure Auslandsaufenthalte, Praktika, Sprachkurse, sowie an anderen Universitäten erbrachte Leistungen anrechnen lassen.


Zeichensaalrat

Der Zeichensaalrat besteht aus je einer/einem Vertreterin/ Vertreter der Gruppe der Professorinnen und Professoren, der Gruppe der wiss. Mitarbeitenden und der Geschäftsstelle, sowie zwei Vertretenden der Fachgruppe Architektur und drei Zeichensaalsprecherinnen/ Zeichensaalsprechern.

Der Zeichensaalrat ist für alle Fragen um die Zeichensaalplätze der Fakultät 3 zuständig. Aufgaben können an die Geschäftsstelle delegiert werden. Insbesondere soll der Zeichensaalrat das Schaffen und den Erhalt von Zeichensaalarbeitsplätzen unterstützen und fördern. Weiterhin achtet der Zeichensaalrat darauf, dass die Zeichensaalordnung eingehalten wird.


Berufungskommission

In der Berufungskommission soll eine freie Professorenstelle besetzt werden. Dies kann eine Vertretungs- oder feste Professur sein. Der Grund hierfür kann sein, dass ein(e) Professor(in) die Hochschule verlässt, oder eine neue ProfessorInnen-Stelle geschaffen werden soll.